Die EU-Außenminister:innen haben abgestimmt. Über die künftigen Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Lebensmitteln. Im Zentrum steht ein Gesetzesvorschlag, der die bestehenden Kennzeichnungspflichten für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) teilweise aufheben würde.
Konkret sollen sogenannte neue Gentechniken – offiziell als „New Genomic Techniques“ (NGTs) bezeichnet – von der verpflichtenden Kennzeichnung ausgenommen werden. Kritiker:innen sehen darin eine deutliche Einschränkung der Transparenz für Konsument:innen. Nun muss der Entwurf noch durch das EU-Parlament – die Abstimmung steht am 18. Mai an.
Breiter Widerstand aus der Zivilgesellschaft
Auf eine Ablehnung durch das Parlament setzt nun eine europaweite Allianz aus 52 Organisationen. Unter dem Titel „Blacked-Out Ingredients – Label gene-edited food!“ fordert die Kampagne den Erhalt der Kennzeichnungspflicht und ruft die Bevölkerung zur Beteiligung auf.
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Nach Angaben der Initiative haben sich innerhalb von zwölf Wochen tausende Menschen in 18 EU-Ländern mobilisiert. Online-Inhalte der Kampagne erreichen demnach regelmäßig mehr als eine halbe Million Bürgerinnen und Bürger. Über 500.000 Unterschriften wurden bereits gesammelt.
„Es gibt keine Rechtfertigung dafür, die Transparenz bei Lebensmitteln zu verringern und neue Gentechnik von der Kennzeichnung auszunehmen. Gegen die Kennzeichnung zu stimmen bedeutet, gegen das Recht der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu stimmen, zu wissen, was sie essen.“
Laut der Initiative zeigen Umfragen seit Jahren eine klare Haltung: Mehr als 85 Prozent der europäischen Bevölkerung sprechen sich für eine Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln aus – auch bei neuen Verfahren.

Kritik an politischem Verfahren
Während das Europäische Parlament in einer frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses noch für eine Beibehaltung der Kennzeichnung plädiert hatte, wurde diese Position in den abschließenden Trilog-Verhandlungen nicht übernommen. Zentrale Regelungen zur Kennzeichnung wurden dabei gestrichen.
Kritik kommt auch von Vertreterinnen und Vertretern der Kampagne. Dr. Anne Flohr, Geschäftsführerin der Biodynamic Federation Demeter International (BFDI), sieht keine sachliche Grundlage für die geplanten Änderungen. Eine Abschwächung der Transparenz sei nicht gerechtfertigt und widerspreche dem Informationsrecht der Bevölkerung.
Was sich konkret ändern soll
Der aktuelle EU-Rechtsrahmen sieht für alle GVO umfassende Vorgaben vor, darunter Risikoprüfungen, Rückverfolgbarkeit und verpflichtende Kennzeichnung. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher sowie landwirtschaftliche Betriebe informierte Entscheidungen treffen können.
Der neue Vorschlag differenziert zwischen zwei Kategorien von NGTs:
Kategorie 1: Pflanzen mit weniger als 20 genetischen Veränderungen gelten als vergleichbar mit konventionellen Pflanzen. Sie machen etwa 94 Prozent aller NGTs aus und sollen künftig von Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ausgenommen werden.
Kategorie 2: Umfasst komplexere gentechnische Veränderungen, für die weiterhin strengere Regeln gelten sollen.
Zusätzlich sieht der Entwurf vor, Patente auf bestimmte Pflanzeneigenschaften zu ermöglichen.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess
Nach einer vorläufigen Einigung im Dezember 2025 befindet sich der Vorschlag nun in der finalen Phase. Nach der Abstimmung im Rat der EU soll der Text in der Woche ab dem 18. Mai dem Europäischen Parlament zur finalen Abstimmung vorgelegt werden. Ob die geplanten Änderungen umgesetzt werden, entscheidet sich damit in den kommenden Wochen.















