Am 3. Februar 2026 starteten in Brüssel die abschließenden Trilog-Verhandlungen zum neuen EU-Saatgutrecht. Was technisch klingt, betrifft einen der sensibelsten Hebel unseres Ernährungssystems: die Frage, wer über Saatgut verfügt – und damit darüber, was künftig angebaut, gegessen und weitergegeben werden darf.
Schon jetzt ist der globale Saatgutmarkt hoch konzentriert. Drei Konzerne – Bayer, Corteva und Syngenta – kontrollieren mehr als die Hälfte des kommerziellen Saatguts weltweit. Mais, Soja und Getreide dominieren einen Markt, der rund 50 Milliarden US-Dollar schwer ist. Vielfalt sieht anders aus.
Genau hier setzt die Kritik von ARCHE NOAH an. Die Organisation warnt davor, dass das geplante EU-Saatgutrecht diese Machtkonzentration weiter verstärken könnte – mit spürbaren Folgen für bäuerliche Betriebe, regionale Sorten und letztlich auch für Konsument:innen.
„Vielfalt macht unser Lebensmittelsystem resilienter und erhöht unsere Unabhängigkeit. Das neue Saatgutrecht muss die Diversifizierung des Saatgutmarkts sicherstellen.“
Ein Gesetz, viele Konfliktlinien
Im Zentrum der Verhandlungen steht die neue EU-Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial. Was darin geregelt wird, entscheidet darüber, ob lokale Saatgutproduktion künftig möglich bleibt – oder rechtlich an den Rand gedrängt wird.
Besonders umstritten ist der Umgang mit sogenannten Vielfaltssorten. Nach der derzeitigen Position der Landwirtschaftsminister:innen dürften künftig nur noch neue Vielfaltssorten von Obst und Gemüse verkauft werden. Für Getreide oder Erdäpfel wäre diese Form der Züchtung verboten. Ein Schritt, der ländliche Regionen schwächt – und die genetische Basis unserer Ernährung weiter verengt.
Noch grundsätzlicher ist die Frage der Saatgutweitergabe. Der Rat der Landwirtschaftsminister:innen will den Austausch von Saatgut über Regionengrenzen hinweg untersagen. Was heute selbstverständlich ist – etwa der Austausch lokaler Sorten zwischen Tirol und Südtirol oder Salzburg und Bayern – könnte künftig illegal sein. Das EU-Parlament hingegen spricht sich für bäuerliche Saatgutsysteme aus und will den Geltungsbereich der Verordnung auf kommerzielle Aktivitäten beschränken.
Tempo statt Sorgfalt?
Die zypriotische Ratspräsidentschaft plant, den Trilog bis Mitte April 2026 abzuschließen. Ein ambitionierter Zeitplan – vielleicht zu ambitioniert. Denn Parlament und Rat liegen in zentralen Fragen weit auseinander: bei den Rechten von Bäuer:innen, bei der Rolle lokaler Produzent:innen und bei der Definition dessen, was überhaupt als „Inverkehrbringen“ gilt.
Für ARCHE NOAH sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Organisation fordert klare Ausnahmen für die Weitergabe von Saatgut zum Zweck der Erhaltung landwirtschaftlicher Vielfalt sowie praxistaugliche Regeln für kleinere Betriebe.
Verantwortung auf nationaler Ebene
Nach Abschluss des Trilogs muss das Gesetz sowohl vom EU-Parlament als auch vom Rat endgültig beschlossen werden. Drei Jahre später würde es in Kraft treten. Spätestens jetzt, so ARCHE NOAH, sei politische Verantwortung gefragt – auch auf nationaler Ebene.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig müsse sich in Brüssel für einen fairen Kompromiss einsetzen, der bäuerliche Rechte respektiert und Vielfalt ermöglicht. Denn Saatgut ist mehr als ein Wirtschaftsgut: Es ist kulturelles Erbe, Zukunftsvorsorge und Grundlage für gesunde Ernährung.
Oder anders gesagt: Wer Vielfalt beim Saatgut beschneidet, beschneidet langfristig unsere Handlungsspielräume – am Acker, am Markt und am Teller.


















